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Transfersperre für den 1. FC Köln: Christian Keller sieht "komplett absurdes Urteil"

AFP
Christian Keller und der 1. FC Köln möchten das Urteil vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS anfechten.
Christian Keller und der 1. FC Köln möchten das Urteil vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS anfechten. Profimedia
Nach der drastischen Transferstrafe gegen den 1. FC Köln hat Geschäftsführer Christian Keller sein völliges Unverständnis über das Urteil des Fußball-Weltverbandes ausgedrückt. "Die FIFA hat aus unserer Sicht ein komplett absurdes Urteil ohne jede Grundlage gefällt", sagte Keller am Donnerstag am Geißbockheim.

Am Mittwoch hatte die FIFA dem Klub ihr Urteil mitgeteilt, nach dem der FC in den kommenden beiden Wechselperioden keine Spieler verpflichten darf. Grund ist der Wechsel des damals 16 Jahre alten Slowenen Jaka Cuber Potocnik, der im Januar 2022 seinen Vertrag bei Olimpija Ljubljana einseitig aufgelöst hatte und ablösefrei zum 1. FC Köln kam. Die Slowenen warfen dem FC Anstiftung zum Vertragsbruch vor und klagten bei der FIFA.

Die Kölner werden nun vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS in Berufung gehen und streben bis zur endgültigen Entscheidung eine Aussetzung der Strafe an. Dies sei vorerst "das wichtigste Ziel", so Keller. Dann nämlich könnte der Verein im kommenden Sommer wohl doch noch Transfers tätigen. Das Verfahren beim CAS werde vermutlich "vier bis sechs Monate" dauern, sagte Keller: Dort finde ja "glücklicherweise ein Verfahren statt".

Christian Keller kritisiert FIFA-Prozess

Ein solches sieht der Geschäftsführer bei der FIFA nicht. Das Urteil sei "nicht nur inhaltlich eine Farce, sondern auch vom Ablauf her." Im Kölner Schriftsatz zu den Vorwürfen seien "jede Menge Zeugen benannt, unter anderem der ehemalige Präsident von Ljubljana. Und dann gab es keine mündliche Anhörung. Da haben sich drei Richter in ihr Kämmerlein zurückgezogen und ein Urteil getroffen, das drakonischer nicht sein könnte."

Ein Problem des Bundesligisten ist zudem, dass er als Beschuldigter seine Unschuld beweisen muss. Das FIFA-Recht sehe "eine umgekehrte Beweislast" vor: "Im Urteil steht nicht, dass der 1. FC Köln den Spieler zum Vertragsbruch angestiftet hat. Im Urteil steht, dass wir das Gegenteil nicht beweisen können. So etwas würde es in Deutschland nicht geben."